Herzlich willkommen bei Hilpert Energie in Singen!
Seit 70 Jahren versorgen wir Südbaden mit Energie. Stärke zeigen wir nicht nur im Vertrieb von Heizöl, sondern auch in den zukunftsweisenden Bereichen Biomasse und Energieberatung.
Unser tägliches Handeln orientiert sich an den Ansprüchen heutiger Energieverbraucher. Fachliche Kompetenz, Innovation und insbesondere Zuverlässigkeit sind für uns unabdingbare Voraussetzungen. Einzigartige Serviceleistungen verbunden mit einem optimalen Nutzen für Sie – das ist unser Anliegen. Erfahren Sie mehr auf unseren informativen Seiten über uns, unsere Produkte und Dienstleistungen.
AKTUELLES:
Belastung für Vermieter als Modernisierungsanreiz, das CO2KostAufG: Vermieter und Unternehmen sollen dazu bewegt werden, in umweltfreundliche Technologien zu investieren und so die CO2-Emissionen zu senken. Seit 2021 wird eine Steuer auf CO2-Emissionen erhoben. Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAuftG) soll Vermieter dazu bewegen, in eine energetische Sanierung ihrer Gebäude zu investieren, sodass eine Umlage der CO2-Kosten auf sie selbst nicht oder nur in einem geringen Maße möglich ist. Hierzu wurde ein 10-Stufen-Modell zur Aufteilung der Kosten für die CO2-Steuer eingeführt, das die Kosten auf Mieter und Vermieter fair verteilen soll.
Ausgangspunkt ist dabei der energetische Zustand des Gebäudes. Der Anteil des Mieters ist abhängig von der ausgestoßenen Menge CO2 pro Quadratmeter und Jahr und erhöht sich, je niedriger der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist. Ist das Gebäude hingegen in einem schlechten energetischen Zustand, muss er nur einen Anteil von 5% und der Vermieter 95% der CO2-Abgabe tragen. Bei gewerblich vermieteten Immobilien hingegen gilt (zunächst noch bis einschl. 2025) eine 50%-Teilung der Kosten. Mietobjekte mit Denkmalschutz sind von der Regelung sogar ganz ausgenommen.
Die Aufteilung der CO2-Kosten soll über die jährliche Betriebskostenabrechnung geschehen. Wer die CO2-Kosten vorab an den Lieferanten bezahlt hat, ist unerheblich. Eine Rechenhilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten mit Erläuterung der notwendigen Rechenschritte finden Sie hier: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1. Dies ist ein fremdes Tool, dessen Parameter und Programmierung sich unserer Kenntnis entzieht. Für die Richtigkeit der ermittelten Ergebnisse können wir daher leider keine Gewähr bieten.
Kein Ölheizungs-Verbot: Im Rahmen des Klimaschutzprogramms sollen auch die Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verschärft werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den vielfach als „Ölheizungsverbot“ bezeichneten Beschluss der Bundesregierung finden Sie hier.
Heizkosten-Rückerstattung: Für Heizöl- und Pellets-Käufe in 2022 (Januar bis November) gab es unter bestimmten Voraussetzungen eine rückwirkende Teil-Erstattung durch den Staat. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
„Fachliche Kompetenz, Innovation und insbesondere Zuverlässigkeit sind für uns unabdingbare Voraussetzungen.“
Jürgen Hilpert – Inhaber
Sie haben Fragen?
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.